Hinweisgebersystem
Die BeNEX GmbH setzt ein rechtmäßiges und vorbildliches Verhalten aller Beschäftigten voraus.
Kein Unternehmen ist jedoch davor bewahrt, dass Handlungen ausgeübt werden könnten, die der Gesellschaft, den Beschäftigten oder unseren Geschäftspartnern zum Schaden gereichen. Ein solches Verhalten tolerieren wir nicht.
Bei Anhaltspunkten zu Verstößen gegen gesetzliche und unternehmensinterne Regeln haben Sie die Möglichkeit, sich an den Vertrauensanwalt der BeNEX GmbH zu wenden. Die Kontaktaufnahme zu unserem Vertrauensanwalt steht allen BeNEX Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und Dritten offen, die insbesondere zu den Themen Korruption, Betrug, Unterschlagung, Diebstahl, Wettbewerbsdelikte, Sabotage oder Zerstörung, aber auch zu sonstigen Rechtsgebieten eine Meldung machen möchten.
Vertraulichkeit und Anonymität wird garantiert – ohne Ihre Zustimmung kann der Vertrauensanwalt nicht von der ihm auferlegten anwaltlichen Schweigepflicht entbunden werden[1]. Zudem sichern wir zu, dass Hinweisgebende weder persönlich noch rechtlich benachteiligt werden.
Meldeweg zum Vertrauensanwalt:
Peter Christian Felst
c/o Mazars Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Domstraße 15
20095 Hamburg
Tel: +49 40 288 01-3290
E-mail: peter.felst@mazars.de / Betreff: BeNEX
[1] Hinweis: Gesetzlich ist es den Strafermittlungsbehörden gestattet, Hinweisgeber als Zeugen zu vernehmen. Sie sind berechtigt, zu Ermittlungszwecken auf die Kontaktdaten eines Hinweisgebers beim Vertrauensanwalt zuzugreifen.